Der Staplerschein, also der Fahrausweis zum Staplerfahren, ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Flurförderfahrzeug, wie z.B. einen Gabelstapler zu bedienen. Die DGUV schreibt in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor, dass nur Personen mit einem Fahrausweis für Flurförderzeuge, also dem Staplerschein, die Berechtigung zum Führen des Gabelstaplers haben.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“. Demnach darf ein Unternehmer „mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ nur Personen beauftragen, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
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