Es wird eine Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt, die Risiken und Gefährdungen im Umgang und bei der Nutzung von handbetriebenen Maschinen und Geräten beurteilt und dokumentiert.
Dazu sind z.B. Akkuschrauber, Bohrmaschinen sowie „allgemeines“ Handwerkzeug zu zählen.
Die individuellen betrieblichen Bedingungen und Vorgaben, sind mit der Vorlage abzugleichen und ggf. anzupassen.