Laserschutzbeauftragter

Beratung zum Thema Laserschutz.

Wir beraten Sie NACHHALTIG., EFFIZIENT., FACHKUNDIG.

Wir beraten Sie NACHHALTIG, EFFIZIENT, FACHKUNDIG.

Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. Nach § 5 OStrV und TROS muss jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen einsetzt, einen fachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Ein Seminar befähigt zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftragten. Bereits vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen.

Auch auf Events, wie z.B. Lasershows ist es notwendig, dass ein ausgebildeter und kompetenter Laserschutzbeauftragter vor Ort ist, um die Sicherheit der Lasershow zu gewährleisten.

Laserschutzbeauftragte

Laserschutz! Für den sicheren Umgang mit Lasern

Was macht ein Laserschutzbeauftragter?

Der Laserbeauftragte muss eine Reihe von Aufgaben erfüllen. Dazu gehören:

Erstellung und/oder Unterstützung einer Gefährdungsbeurteilung

Mitwirkung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, welche in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden

Unterweisung von Mitarbeitern

Gewährleistung des sicheren Betriebs von Lasern durch regelmäßige Kontrollen

Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereiches

Beratung bei der Auswahl von Lasern

Haben Sie Fragen?

Unsere Anschrift

RENTA.tec GmbH
Straße E, Nr. 34 - Industriegelände

02977 Hoyerswerda


Kontakt

RENTA.tec ist Ihr kompetenter Partner in zahlreichen Facetten der Arbeitssicherheit.

info@rentatec.de

+49 (0) 3571 60 86 79

Straße E, Nr. 34/40 - Industriegelände
02977 Hoyerswerda

Alle Angebote richten sich an männliche, weibliche und diverse Teilnehmer.

© RENTA.tec