Wir beraten Sie NACHHALTIG., EFFIZIENT., FACHKUNDIG.
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Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. Nach § 5 OStrV und TROS muss jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen einsetzt, einen fachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Ein Seminar befähigt zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftragten. Bereits vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen.
Auch auf Events, wie z.B. Lasershows ist es notwendig, dass ein ausgebildeter und kompetenter Laserschutzbeauftragter vor Ort ist, um die Sicherheit der Lasershow zu gewährleisten.
Auch auf Events, wie z.B. Lasershows ist es notwendig, dass ein ausgebildeter und kompetenter Laserschutzbeauftragter vor Ort ist, um die Sicherheit der Lasershow zu gewährleisten.
Was macht ein Laserschutzbeauftragter?
Der Laserbeauftragte muss eine Reihe von Aufgaben erfüllen. Dazu gehören:
Erstellung und/oder Unterstützung einer Gefährdungsbeurteilung
Mitwirkung bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, welche in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden
Unterweisung von Mitarbeitern
Gewährleistung des sicheren Betriebs von Lasern durch regelmäßige Kontrollen
Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereiches
Beratung bei der Auswahl von Lasern
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RENTA.tec GmbH
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