Sicherheitstechnische Betreuung

durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gemeinsam machen wir Ihren Arbeitsschutz SICHER.,NACHHALTIG.,ORGANISIERT.

Gemeinsam machen wir Ihren Arbeitsschutz SICHER, NACHHALTIG, ORGANISIERT.

Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat jedes Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Tätigkeitsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich an gesetzliche Einsatzzeiten (die Grundbetreuung) und dem tatsächlichen Bedarf (betriebsspezifische Betreuung) im Unternehmen.

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es für alle Berufsgenossenschaften eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und damit verbundenen Belastungen.

Sicherheitstechnische Betreuung

Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2.

Das können wir Ihnen bieten

Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen.

Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen

Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung

Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen

Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen

Orientierende Lärmmessungen

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